Kosten

Was kosten die Leistungen eines Steuerberaters?

Nach §§ 64 und 72 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sind alle Steuerberater an die Gebührenordnung gebunden, die der Bundesminister für Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundes erlässt.

Die Gebühren haben sich nach Zeitaufwand, dem Wert des Objekts und der Art der Aufgabe zu richten.

Die Steuerberatervergütungsverordnung ist kein Geheimnis und kann entweder in Buchform im gut sortierten Fachbuchhandel erstanden oder im Internet (z.B. Homepages der Steuerberaterkammern www.bstbk.de) abgefragt werden.

Ein kleiner kostenloser Tipp am Rande:

Die Steuerberaterrechnung kann ab 2006 immer noch – entgegen oft anders lautenden Presseberichten – größtenteils als Betriebsausgabe bzw. als Werbungskosten im Jahresabschluss bzw. in der Steuererklärung angesetzt werden. Ihre tatsächliche wirtschaftliche Belastung verringert sich entsprechend Ihrem persönlichen Steuersatz. Detaillierte Einzelheiten erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch!

Schweinderl Kanzlei Otto Schwab München